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Honorar

Es wird eine Vergütung in Höhe der gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Gebühren bemessen sich nach dem Gegenstandswert.

Im Einzelfall kann nach vorheriger Absprache unabhängig vom Gegenstandswert eine sog. Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. der jeweiligen USt. erhoben werden. Eine diesbezügliche Vereinbarung hat nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt.

Davon unabhängig kann im Einzelfall auf Stundenbasis abgerechnet werden. Diese Vereinbarung ist vor Beginn der Tätigkeit individuell zu vereinbaren und hat schriftlich zu erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, daß Gerichte Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung für Prozesse bewilligen, wenn die Partei von den Einkommensverhältnissen die Vorausssetzungen erfüllt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Sofern die Mandantschaft eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist es ratsam, vor dem ersten Besprechungstermin bei der Versicherung eine Deckungsschutzzusage einzuholen.